Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2019 / 116 a
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.1AIFMG
3.2UCITSG
3.3FMAG
3.4SPG
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.AIFMG
2.UCITSG
3.IUG
4.FMAG
5.SPG
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze  aufgeworfenen Fragen
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags Nr. 79/2019 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze am 6. September 2019 hat der Landtag die Regierungsvorlagen grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
Mit der gegenständlichen Stellungnahme wird auf die Eintretensvoten zur Frage der Aufhebung der Anlegerkategorie des "qualifizierten Anlegers" näher eingegangen. Zudem sollen einige weitere formelle Berichtigungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen werden.
Im Vergleich zur ersten Lesung wurden die Gesetzesvorlagen nochmals überarbeitet und diverse koordinationsrechtliche Bestimmungen aufgenommen. Diese Überarbeitung wurde notwendig, da eine Verzögerung im EWR-Übernahmeverfahren betreffend die Europäischen Rechtsakte EuVECA und EuSEF eingetreten ist. Da die entsprechenden Anpassungen einer vertieften legistischen Prüfung unterzogen werden mussten, wurde die bereits für die Landtagssitzung von November traktandierte Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zurückgezogen und wird dem Landtag nun in der überarbeiteten Fassung neu vorgelegt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
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Vaduz, 5. November 2019
LNR 2019-1523 P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 79/2019) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 6. September 2019 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des AIFMG sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte wurde eine grundsätzliche Frage zur Abschaffung des Liechtenstein-spezifischen alternativen Investmentfonds für qualifizierte Anleger gestellt.
Die Regierung wird nachfolgend auf die im Rahmen der ersten Lesung der Vorlagen vorgebrachten Fragen näher eingehen, soweit diese durch das zuständige
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Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet wurden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2020 / 012
2020 / 011
2020 / 010
2020 / 009
2020 / 008
Stichwörter
Abän­de­rung Finanzmarktaufsichtsgesetz
Abän­de­rung Gesetz über bes­timmte Orga­nismen für gemein­same Anlagen in Wertpapieren
Abän­de­rung Gesetz über die Ver­walter alter­na­tiver Investmentfonds
Abän­de­rung Investmentunternehmensgesetz
Abän­de­rung Sorgfaltspflichtgesetz
AIFMG
Auf­he­bung der Anle­ger­ka­te­gorie des qua­li­fi­zierten Anlegers
Ein­tre­tens­voten
Euro­päi­schen Rechts­akte EuVECA und EuSEF
FMAG
IUG
SPG
UCITSG